Die Arbeitsrechtskanzlei wurde 1983 von Johannes Filzek gegründet.

Das Selbstverständnis der Kanzlei ist die Wahrnehmung von Arbeitnehmerinteressen. Sie befasst sich insbesondere mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung von Betriebsräten, sowohl auf betrieblicher Ebene, vor der Einigungsstelle, als auch vor den Arbeitsgerichten im Rahmen von Beschluss verfahren.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Individualarbeitsrecht mit allen Verästelungen, vor allem dem Kündigungsschutzrecht.

Der Wirkungskreis der Kanzlei liegt hauptsächlich in Baden-Württemberg, vornehmlich in den Räumen Stuttgart, Esslingen, Göppingen,  Waiblingen, Ulm, Schwäbisch Gmünd, Schwäbisch Hall, Heidenheim, Ravensburg, Singen, Villingen-Schwenningen, Reutlingen etc. Vereinzelt werden auch Betriebsräte namhafter Firmen außerhalb dieser Gebiete betreut.