
Rechtsanwalt Johannes Filzek
Studium der Rechtswissenschaften
an der Eberhard Karls Universität Tübingen
Rechtsreferendariat am Landgericht Tübingen
Arbeitsrechtliche Spezialisierung
bereits während des Studiums und der Referendarzeit
Seit 1983 selbständiger Rechtsanwalt mit Spezialisierung
auf das Arbeitsrecht
Seit 1988 Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Rechtsanwalt Johannes Filzek genießt einen hervorragenden Ruf als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er deckt als juristischer Berater den gesamten Bereich von Betriebs- und Unternehmensänderungen mit Interessensausgleichs- und Sozialplanverhandlungen ab. Die damit des Öfteren verbundene Errichtung einer Transfergesellschaft wird unter Einbeziehung der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände auf die speziellen Bedürfnisse der Betriebsparteien zugeschnitten.
Kontakt:
johannes.filzek@kanzlei-filzek.de